(1) Der Zweckverband erhebt zur Deckung der Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG Gebühren für das Einleiten (a, b) bzw. Abholen (c, d) und Behandeln von
a) Niederschlagswasser, 0,76 EUR/qm jährlich b) Schmutzwasser, 1,95 EUR/m³ Frischwasserverbrauch c), d) Schlamm aus Kleinkläranlagen, Chemietoiletteninhalte und Abwasser aus Gruben für das Absaugen/Abholen je Abfuhr (max. 12 cbm) 101,15 EUR, für den Verwaltungsaufwand je Gebührenbescheid 22,00 EUR, für die Beseitigung/Entsorgung in der Kläranlage 2,58 EUR/m³ e) Grundwasser 0,98 EUR/m³ Grundwassers
Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für die Verlegung und die Wiederaufnahme von jeweils bis zu 5 lfd. Metern ein Gebührenzuschlag von 11,90 EUR erhoben.
Für die Abfuhr an Sonn- und Feiertagen wird pro Abfuhr ein Gebührenzuschlag von 23,90 EUR erhoben.