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Gebühren

Auszug aus der Entwässerungssatzung

(1)  Der Zweckverband erhebt zur Deckung der Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG Gebühren für das Einleiten (a, b) bzw. Abholen (c, d) und Behandeln von

a)  Niederschlagswasser, 0,76 EUR/qm jährlich
b)  Schmutzwasser, 1,95 EUR/m³ Frischwasserverbrauch
c), d) Schlamm aus Kleinkläranlagen, Chemietoiletteninhalte und Abwasser aus Gruben
     für das Absaugen/Abholen je Abfuhr (max. 12 cbm) 101,15 EUR,
     für den Verwaltungsaufwand je Gebührenbescheid 22,00 EUR,
     für die Beseitigung/Entsorgung in der Kläranlage   2,58 EUR/m³
e)  Grundwasser 0,98 EUR/m³ Grundwassers

Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 20 m Länge erforderlich, wird für die Verlegung und die Wiederaufnahme von jeweils bis zu 5 lfd. Metern ein Gebührenzuschlag von 11,90 EUR erhoben.

Für die Abfuhr an Sonn- und Feiertagen wird pro Abfuhr ein Gebührenzuschlag von 23,90 EUR erhoben.


 
Entwässerungssatzung (EWS)
Hier können Sie sich die Datei im PDF-Format herunterladen. [Download]


1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS)
Hier können Sie sich die Datei im PDF-Format herunterladen. [Download]


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