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Herzlich Willkommen beim Zweckverband “ASM - Abwasser- und Servicebetrieb Mainspitze”
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Aktuelles
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Nachlegetermin für Rattenköder
Am 16.09.2010 werden in den Gemeinden Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg an gezielten Befallschwerpunkten nocheinmal Rattenfraßköder ausgelegt. Die Firma Betram aus Konken, wurde wie bereits im Frühjahr, mit der Auslegung der Fraßblöcke beauftragt.
Kanalsanierung Gustavsburg
Im Rahmen von Kanalsanierungsarbeiten des ASM in der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg wird es bis November 2010 im Ortsteil Gustavsburg zu Verkehrsbehinderung in Folge von Bauarbeiten durch die Firma KMG kommen.
Die Kanäle werden in folgenden Straßen unterirdisch saniert. Breslauer Str., Königsberger Str., Danziger Str., Beethovenstraße, Kirchstraße, Virchowstraße, Emil-von-Behring-Str., Justus-von- Liebig-Str. sowie in Bereichen der Bebelstraße, Mozartstraße, Merianstraße, Röntgenstraße, Freiherr-von-Stein-Straße und An der Schleuse.
In diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten wird es zu kurzzeitigen, halbseitigen Straßensperrungen im Kanalschachtbereich kommen. Der ASM bittet alle Anwohner um ihr Verständnis.
Sinkkastenreinigung in der Mainspitze
Die Firma SQM beginnt ab Mittwoch, 21.07.2010 mit der Reinigung der Sinkkästen. Begonnen wird in Ginsheim über Gustavsburg und Bischofsheim.
Des Weiteren werden auch die Versickerungsteiche und Vorkammern, im Wingertspfad in Bischofsheim, gereinigt. Die Durchführung dieser Arbeit ist für den 04.08.2010 vorgesehen.
TV-Untersuchung der Hausanschlussleitungen im Verbandsgebiet
Der Zweckverband „ASM - Abwasser- und Servicebetrieb Mainspitze“ macht darauf aufmerksam, dass Grundstückseigentümer in Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim in der letzten Zeit vermehrt von verschiedenen Firmen aufgesucht werden, die vorgeben, aufgrund einer neuen Vorschrift im Auftrag des Zweckverbands eine TV-Untersuchung ihrer Abwasser-Grundleitungen durchführen zu müssen. Dies haben besorgte Bürgerinnen und Bürgern den Mitarbeitern des ASM mitgeteilt. Der ASM distanziert sich von dem Vorgehen dieser Fremdfirmen und weist ausdrücklich darauf hin, dass er bisher nicht veranlasst habe, eine Untersuchung der Hausanschlussleitungen oder Grundstückszuleitungen an den öffentlichen Kanal durchführen zu lassen. Allerdings informiert der Zweckverband ASM darüber, dass er nach einer Bestimmung des Hessischen Wassergesetzes als „Abwasserbeseitigungspflichtiger“ für die Gemeinden Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen lassen muss. In anderen Bundesländern ist die Untersuchung der Kanäle bereits angelaufen. In Hessen steht die genaue Vorgehensweise zur Begutachtung der Anschlussleitungen noch nicht fest. Im Rahmen einer neuen Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen, die zum 1. Januar 2010 in Kraft treten soll, wird jetzt die betreffende Bestimmung des Hessischen Wassergesetzes konkretisiert. Anschließend muss die Bestimmung vom Zweckverband ASM erfüllt werden. Der ASM empfiehlt deshalb allen Hauseigentümern, in dieser Phase keine vorzeitigen Untersuchungen der Hausanschlusskanäle durchführen zu lassen, es sei denn, es handelt sich um Störungen im Hausanschlussbereich. Nach der Veröffentlichung der Eigenkontrollverordnung wird der Zweckverband die Betroffenen rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise unterrichten.
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